Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die Vertragsgrundlage für die Nutzung von auraQuote. Der Vertrag zur Auftragsverarbeitung (AVV) ist Anlage 1 dieser AGB.

§ 1 Geltungsbereich, Vertragspartner

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") gelten für alle Verträge über die Nutzung der Software "auraQuote" (nachfolgend "Software") zwischen der auraNexus.AI GmbH i. G., vertreten durch den Geschäftsführer Oliver Range, Augustinusstraße 11a, 50226 Frechen (nachfolgend "Anbieter"), und ihren Kunden.

(2) Das Angebot des Anbieters richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB ist ausgeschlossen. Der Kunde bestätigt mit der Registrierung, dass er die Software ausschließlich im Rahmen seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit nutzt.

(3) Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu. Dies gilt auch dann, wenn der Anbieter in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen des Kunden Leistungen vorbehaltlos erbringt.

(4) Individuelle Vereinbarungen zwischen den Parteien haben Vorrang vor diesen AGB.

§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungsbeschreibung

(1) Der Anbieter stellt dem Kunden die Software auraQuote als Software-as-a-Service-Lösung (SaaS) über das Internet zur Nutzung bereit. Die Software unterstützt den Kunden bei der Erstellung, Kalkulation und Verwaltung von Angeboten, insbesondere im Garten- und Landschaftsbau sowie in verwandten Gewerken, einschließlich des Imports und Exports von Angebotsdaten in gängigen Formaten (unter anderem GAEB DA XML, PDF, Word).

(2) Die Software nutzt Verfahren der künstlichen Intelligenz (KI), um aus Eingaben des Kunden Entwürfe für Angebote, Leistungspositionen, Mengen, Texte und Kalkulationen zu erzeugen. Sämtliche KI-gestützt erzeugten Inhalte (nachfolgend "Output") sind unverbindliche Entwürfe und Arbeitshilfen. Sie stellen keine verbindliche Kalkulation, keine Preisempfehlung, keine betriebswirtschaftliche, steuerliche oder rechtliche Beratung und keine Zusicherung der fachlichen Richtigkeit dar. Die Entscheidung über Inhalt, Preise und Versand eines Angebots trifft ausschließlich der Kunde.

(3) Soweit die Software Prüf- und Hinweisfunktionen bereitstellt (etwa eine Vollständigkeitsprüfung von Angeboten), handelt es sich um unterstützende Plausibilisierungen. Sie erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Fehlerfreiheit und ersetzen nicht die fachliche und kaufmännische Prüfung durch den Kunden gemäß § 7.

(4) Geschuldet ist die Bereitstellung der Software in ihrer jeweils aktuellen Version am Übergabepunkt (Routerausgang des vom Anbieter genutzten Rechenzentrums). Die Herstellung und Aufrechterhaltung der Datenverbindung zwischen den IT-Systemen des Kunden und dem Übergabepunkt ist nicht Gegenstand der Leistung.

(5) Der Anbieter ist berechtigt, die Software weiterzuentwickeln und Funktionen zu ändern oder zu ergänzen, soweit die vertraglich vereinbarte Kernfunktionalität erhalten bleibt und die Änderung für den Kunden zumutbar ist.

§ 3 Vertragsschluss

(1) Die Darstellung der Software auf den Internetseiten des Anbieters stellt kein bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch den Kunden.

(2) Der Vertrag kommt zustande, wenn der Anbieter die Bestellung oder Registrierung des Kunden in Textform bestätigt oder den Zugang zur Software freischaltet.

§ 4 Kostenlose Testphase

(1) Der Anbieter kann dem Kunden auf Anfrage einen kostenlosen Testzugang für die Dauer von 14 Tagen einräumen. Ein Anspruch auf Einräumung eines Testzugangs besteht nicht.

(2) Die Testphase endet automatisch mit Ablauf des 14. Tages, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Ein kostenpflichtiges Vertragsverhältnis kommt nur zustande, wenn der Kunde vor oder nach Ablauf der Testphase ausdrücklich einen kostenpflichtigen Tarif bestellt.

(3) Schließt der Kunde bis zum Ablauf der Testphase keinen kostenpflichtigen Vertrag ab, werden der Testzugang gesperrt und sämtliche im Testzugang gespeicherten Kundendaten spätestens 14 Tage nach Ablauf der Testphase vollständig und unwiederbringlich gelöscht. Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, benötigte Daten vor Ablauf dieser Frist über die Exportfunktionen der Software zu sichern. Auf die Löschung wird bei Einrichtung des Testzugangs hingewiesen.

(4) Während der Testphase können einzelne Funktionen eingeschränkt sein. Gewährleistungsansprüche wegen Mängeln der unentgeltlich bereitgestellten Testversion bestehen nur bei arglistig verschwiegenen Mängeln; die Haftung richtet sich nach § 12.

§ 5 Leistungsumfang, Nutzungskontingent, Verfügbarkeit

(1) Der Leistungsumfang ergibt sich aus der bei Vertragsschluss gültigen Leistungsbeschreibung auf der Website des Anbieters. Im Tarif "auraQuote" ist die Erstellung von bis zu 50 Angeboten pro Kalendermonat enthalten. Nicht genutzte Kontingente verfallen mit Ablauf des jeweiligen Kalendermonats und werden nicht auf Folgemonate übertragen.

(2) Bei Erreichen des monatlichen Kontingents kann die Erstellung weiterer Angebote bis zum Beginn des Folgemonats eingeschränkt sein. Der Anbieter kann dem Kunden eine kostenpflichtige Erweiterung anbieten.

(3) Der Anbieter gewährleistet eine Verfügbarkeit der Software von 98 % im Monatsmittel am Übergabepunkt. Hiervon ausgenommen sind Zeiten geplanter Wartungsarbeiten, die der Anbieter nach Möglichkeit außerhalb üblicher Geschäftszeiten durchführt und, soweit zumutbar, mit angemessenem Vorlauf ankündigt, sowie Ausfallzeiten aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund von Umständen, die der Anbieter nicht zu vertreten hat.

(4) Die Datenhaltung erfolgt in Rechenzentren in Deutschland. Der Anbieter führt regelmäßige automatisierte Datensicherungen durch. Diese dienen der Wiederherstellung des Gesamtsystems im Störungsfall und ersetzen keine eigene Datensicherung des Kunden für einzelne Datensätze.

§ 6 Preise, Zahlungsbedingungen

(1) Die Vergütung beträgt im Monatstarif 249,00 EUR pro Monat zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer bei einer Mindestlaufzeit von drei Monaten. Alternativ kann der Kunde einen Jahrestarif zu 2.390,00 EUR pro Vertragsjahr zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer wählen. Maßgeblich sind die bei Vertragsschluss auf der Website ausgewiesenen Preise.

(2) Die Abrechnung erfolgt im Monatstarif monatlich im Voraus, im Jahrestarif jährlich im Voraus. Die Zahlung erfolgt per Rechnung. Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Rechnungen werden elektronisch übermittelt; der Kunde erklärt sich mit der elektronischen Rechnungsstellung einverstanden.

(3) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen (§§ 286, 288 BGB). Befindet sich der Kunde mit einem nicht unerheblichen Betrag in Verzug, ist der Anbieter berechtigt, den Zugang zur Software nach vorheriger Ankündigung mit angemessener Frist vorübergehend zu sperren, bis der Rückstand ausgeglichen ist. Die Zahlungspflicht des Kunden bleibt von der Sperrung unberührt. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung nach § 13 Abs. 4 bleibt unberührt.

(4) Der Anbieter ist berechtigt, die Preise mit Wirkung für die jeweils nächste Verlängerungsperiode anzupassen. Preisanpassungen werden dem Kunden mindestens sechs Wochen vor Wirksamwerden in Textform angekündigt. Im Fall einer Preiserhöhung steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung zu; hierauf wird der Kunde in der Ankündigung hingewiesen.

(5) Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu.

§ 7 KI-gestützte Funktionen, Prüf- und Freigabepflicht des Kunden

(1) Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass KI-gestützte Systeme auf statistischen Verfahren beruhen und Ergebnisse erzeugen können, die unrichtig, unvollständig, ungenau oder für den konkreten Anwendungsfall ungeeignet sind. Dies gilt insbesondere für automatisch vorgeschlagene Mengen, Preise, Leistungspositionen, Texte und Kalkulationsergebnisse. Solche systembedingten Abweichungen stellen keinen Mangel der Software dar, sofern die Software die in der Leistungsbeschreibung zugesagte Funktionalität im Übrigen erbringt.

(2) Der Kunde ist verpflichtet, jeden Output vor einer geschäftlichen Verwendung, insbesondere vor dem Versand eines Angebots an eigene Kunden, fachlich, rechnerisch und kaufmännisch zu prüfen und ausdrücklich freizugeben. Die Verantwortung für den Inhalt, die Kalkulation, die Preisgestaltung und die rechtliche Zulässigkeit der vom Kunden verwendeten Angebote und sonstigen Dokumente liegt ausschließlich beim Kunden.

(3) Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für sämtliche Eingaben in die Software ("Input"). Er stellt sicher, dass sein Input keine Rechte Dritter verletzt und nicht gegen geltendes Recht verstößt.

(4) Für das rechtliche Verhältnis zwischen dem Kunden und dessen eigenen Kunden (Endkunden), insbesondere für das Zustandekommen, den Inhalt und die Abwicklung von Verträgen auf Grundlage der mit der Software erstellten Angebote, ist ausschließlich der Kunde verantwortlich. Der Anbieter wird nicht Vertragspartei dieser Verträge.

(5) Vom Anbieter bereitgestellte Zusatzdaten (etwa Standort-, Wetter- oder Pflanzendaten aus Drittquellen) sind Orientierungswerte ohne Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität.

§ 8 Pflichten des Kunden

(1) Der Kunde hält seine Zugangsdaten geheim, schützt sie vor dem Zugriff Dritter und informiert den Anbieter unverzüglich bei Anhaltspunkten für eine missbräuchliche Nutzung. Der Kunde stellt sicher, dass die Nutzung durch seine Mitarbeiter im Einklang mit diesen AGB erfolgt.

(2) Der Kunde nutzt die Software ausschließlich im Rahmen der vertraglichen Vereinbarungen und der geltenden Gesetze. Er wird insbesondere keine rechtswidrigen, schadhaften oder Rechte Dritter verletzenden Inhalte in die Software einstellen und keine Handlungen vornehmen, die die Sicherheit, Integrität oder Verfügbarkeit der Software beeinträchtigen (unter anderem keine Umgehung von Zugangskontrollen, kein automatisiertes Massenauslesen, kein Reverse Engineering, soweit gesetzlich nicht zwingend erlaubt).

(3) Der Kunde ist für die regelmäßige Sicherung seiner Daten über die von der Software bereitgestellten Exportfunktionen selbst verantwortlich, soweit deren Verlust für ihn erhebliche Nachteile hätte.

(4) Der Kunde stellt den Anbieter von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen oder vertragswidrigen Nutzung der Software durch den Kunden beruhen, einschließlich der angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung. Dies gilt nicht, soweit der Kunde die Rechtsverletzung nicht zu vertreten hat.

§ 9 Nutzungsrechte

(1) Der Anbieter räumt dem Kunden für die Dauer des Vertrags das einfache, nicht ausschließliche, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht ein, die Software für eigene Geschäftszwecke bestimmungsgemäß zu nutzen.

(2) Am Output stehen dem Kunden sämtliche übertragbaren Nutzungsrechte zu, soweit solche Rechte entstehen. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass rein KI-generierte Inhalte nach deutschem Urheberrecht regelmäßig keinen Urheberrechtsschutz genießen. Der Anbieter übernimmt keine Gewähr dafür, dass der Output schutzfähig ist oder frei von Rechten Dritter verwendet werden kann; die Prüfung obliegt dem Kunden im Rahmen seiner Pflichten nach § 7.

(3) Alle Rechte an der Software, ihren Bestandteilen, Datenbanken, Katalogen und Weiterentwicklungen verbleiben beim Anbieter beziehungsweise dessen Lizenzgebern.

§ 10 Datenschutz, Auftragsverarbeitung

(1) Soweit der Anbieter im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet (insbesondere Daten der Endkunden des Kunden), erfolgt dies auf Grundlage eines Vertrags zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO, der als Anlage 1 Bestandteil dieses Vertrags ist. Im Verhältnis der Parteien bleibt der Kunde datenschutzrechtlich Verantwortlicher für diese Daten.

(2) Der Kunde stellt sicher, dass er zur Verarbeitung der von ihm eingegebenen personenbezogenen Daten berechtigt ist und die betroffenen Personen, soweit erforderlich, informiert hat.

(3) Der Anbieter setzt zur Leistungserbringung Unterauftragsverarbeiter ein, darunter Hosting-Dienstleister mit Rechenzentren in Deutschland, Anbieter von KI-Diensten, E-Mail-Versanddienstleister sowie Anbieter von Geo- und Umweltdatendiensten (unter anderem Geocoding, Solar-, Wetter- und Umweltdaten). Einzelheiten, insbesondere die vollständige Liste der Unterauftragsverarbeiter, regelt der Vertrag zur Auftragsverarbeitung nebst Anlagen.

§ 11 Gewährleistung

(1) Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften des Mietrechts mit folgenden Maßgaben: Die verschuldensunabhängige Haftung des Anbieters für bereits bei Vertragsschluss vorhandene Mängel gemäß § 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB ist ausgeschlossen. Das Recht des Kunden zur Selbstvornahme nach § 536a Abs. 2 BGB ist ausgeschlossen, es sei denn, der Anbieter befindet sich mit der Mängelbeseitigung in Verzug.

(2) Der Kunde zeigt dem Anbieter Mängel unverzüglich nach Entdeckung in Textform an und unterstützt den Anbieter in zumutbarem Umfang bei der Fehleranalyse, insbesondere durch eine nachvollziehbare Beschreibung des Fehlers.

(3) Eine Minderung der Vergütung durch einseitigen Abzug ist ausgeschlossen; Bereicherungs- und Rückforderungsansprüche des Kunden bleiben unberührt.

§ 12 Haftung

(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes sowie im Umfang einer vom Anbieter übernommenen Garantie.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), also einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden, insgesamt jedoch auf die Summe der vom Kunden in den zwölf Monaten vor dem schadensauslösenden Ereignis gezahlten Vergütung.

(3) Im Übrigen ist die Haftung des Anbieters bei einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für mittelbare Schäden, Folgeschäden und entgangenen Gewinn, soweit nicht ein Fall des Absatzes 1 vorliegt.

(4) Bei Datenverlust haftet der Anbieter im Rahmen der vorstehenden Absätze nur für den Aufwand, der zur Wiederherstellung der Daten bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden erforderlich gewesen wäre.

(5) Die verschuldensunabhängige Haftung nach § 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB ist gemäß § 11 Abs. 1 ausgeschlossen. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und sonstigen zwingenden gesetzlichen Vorschriften bleibt unberührt.

(6) Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten auch für die persönliche Haftung der Organe, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.

§ 13 Laufzeit, Kündigung

(1) Der Vertrag im Monatstarif hat eine Mindestlaufzeit von drei Monaten und verlängert sich anschließend jeweils um einen weiteren Monat, wenn er nicht mit einer Frist von vier Wochen zum Ende der Mindestlaufzeit beziehungsweise der jeweiligen Verlängerungsperiode gekündigt wird.

(2) Der Vertrag im Jahrestarif hat eine Laufzeit von zwölf Monaten und verlängert sich jeweils um weitere zwölf Monate, wenn er nicht mit einer Frist von vier Wochen zum Ende der jeweiligen Laufzeit gekündigt wird.

(3) Kündigungen bedürfen der Textform (E-Mail genügt).

(4) Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Anbieter insbesondere vor, wenn der Kunde mit der Zahlung der Vergütung für zwei aufeinanderfolgende Abrechnungszeiträume in Verzug ist oder schwerwiegend gegen § 8 verstößt.

§ 14 Vertragsbeendigung, Datenexport, Löschung

(1) Der Kunde kann seine Daten während der Vertragslaufzeit jederzeit über die Exportfunktionen der Software exportieren.

(2) Nach Vertragsende hält der Anbieter die Daten des Kunden für einen Zeitraum von 30 Tagen zum Export bereit. Nach Ablauf dieser Frist werden die Daten vollständig gelöscht, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Die Löschung aus rollierenden Datensicherungen erfolgt spätestens mit deren turnusmäßiger Überschreibung.

§ 15 Änderungen dieser AGB

(1) Der Anbieter kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern, soweit die Änderung unter Berücksichtigung der Interessen des Anbieters für den Kunden zumutbar ist, insbesondere zur Anpassung an geänderte Rechtslagen, Rechtsprechung oder Funktionserweiterungen. Änderungen der Hauptleistungspflichten oder der Vergütung sind hiervon ausgenommen; für Preisanpassungen gilt § 6 Abs. 4.

(2) Änderungen werden dem Kunden mindestens sechs Wochen vor Wirksamwerden in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Mitteilung in Textform, gelten die geänderten AGB als angenommen. Auf die Bedeutung des Schweigens und das Widerspruchsrecht wird der Kunde in der Mitteilung gesondert hingewiesen. Im Fall des Widerspruchs ist der Anbieter berechtigt, den Vertrag ordentlich zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu kündigen.

§ 16 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, Köln.

(3) Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Änderung dieses Textformerfordernisses.

(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.